Online Schwingen Wetten in der Schweiz – was geht, wer darf, was es kostet
Stand: 19 Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregis der Gespa (Bern) und die Spielregeln von Swisslos (Sporttip, Version 4.2).

Schwingen ist kein Randsport in der Schweiz, aber bei den Wetten ist es ein Sonderfall: Wer hier auf Sägemehl wetten will, hat genau zwei seriöse Wege, und beide führen über die gleiche Aufsicht. Wer woanders spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schutz und ohne Rekurs. Der folgende Überblick beleuchtet die beiden Wege, ihre Regeln, ihre Kosten und ihre Grenzen – damit am Ende nicht der Wettzettel die Überraschung bringt.
- Rechtslage: was das Geldspielgesetz erlaubt und was nicht
- Spielerschutz: was jeder Spielende selber setzen muss
- Die beiden bewilligten Veranstalter im Vergleich
- Swisslos Sporttip – was die Regeln vorgeben
- Loterie Romande Jouez Sport – die andere Hälfte der Schweiz
- Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
- Was die Marge in der Quote wirklich bedeutet
- Wie Schwingen-Wetten konkret funktionieren – ein Ablauf
- Was die Zahlen für den Wettenden bedeuten
- Häufige Fragen
Rechtslage: was das Geldspielgesetz erlaubt und was nicht
Seit dem 1. Januar 2019 regelt das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) die Schweizer Wetten. Sportwetten zählen zu den Grossspielen (Art. 3 lit. c und e BGS) und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt – nicht vom ESBK, der nur für Spielbanken zuständig ist. Eine Bewilligung braucht es zweifach: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Angebot (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine «Liste weiterer bewilligter Buchmacher» gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste – die Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken müssen (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, Ende 2026 671 Domains).
Die Konsequenz ist klar: Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft. Wer hier ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz oder eine Fair-Play-Kontrolle durch eine Schweizer Behörde fehlt.
Was gewettet werden darf – die Gespa-Liste
Gewettet werden darf nur, was die Gespa auf ihrer Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten führt (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Die Liste ist abschliessend – alles, was nicht draufsteht, ist nicht erlaubt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn gelistet; Ranglisten-Wetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Eckball- oder Kartenmärkte, wie sie internationale Buchmacher anbieten, fehlen auf der Liste, und ein eigener Abschnitt für E-Sports fehlt ebenso. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind grundsätzlich ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Schwingen figuriert auf der Liste, mit eigenen Wettarten für die Eidgenössischen Schwingfeste, für Teilverbandsfeste und für Kranzfeste. Was davon im konkreten Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport steht, wechselt von Fest zu Fest – prüfen lässt es sich nur direkt im Wettprogramm des Veranstalters, nicht über eine pauschale Aussage.
Wer wo spielen darf – das Vertragsgebiet
Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im Wallis wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren – und umgekehrt. Loterie Romande nennt als Sitz Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden.
Spielerschutz: was jeder Spielende selber setzen muss
Die Schweizer Spielregeln setzen auf Eigenverantwortung, geben aber die Werkzeuge dazu vor. Bevor die erste Wette abgegeben werden kann, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden die 72 Stunden freiwillig an, das Gesetz schreibt nur 24 Stunden vor (Art. 87 VGS). Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine staatliche Einzahlungs-Obergrenze, wie sie etwa Deutschland kennt, gibt es in der Schweiz nicht.

Die Spielsperre ist das wichtigste Schutzinstrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause lässt sich nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Ein Wettender kann zudem eine Pause bis sechs Monate verlangen (Art. 89 VGS).
Was im Streitfall hilft: Wer von der Auszahlung ausgeschlossen ist, kann innert 10 Tagen per Einschreiben Einsprache erheben. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.
Werbung, Boni und Gratiswetten
Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS) – die Gespa geht dagegen vor. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos).

Die Konsequenz: Ein «risikofreier» Wettbonus, wie ihn internationale Anbieter bewerben, ist in der Schweiz nur sehr eingeschränkt verfügbar, und ein Promo-Code, der auf einer ausländischen Seite eingelöst wird, ist im Schweizer Kontext wertlos.
Steuern auf Wettgewinnen
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – «je nach Kanton» ist die ehrliche Formulierung. Wer mit Sportwetten deutlich unter der Schwelle bleibt, hat schlicht keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür behandelt etwa der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen – unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Die Faustregel: Wer in den Freibetrag fällt, hat nichts zu versteuern – und bei Fragen ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung der richtige Anruf.
Die beiden bewilligten Veranstalter im Vergleich
In der Schweiz gibt es, was Sportwetten angeht, keine zehn Anbieter, keine zwanzig und auch keine fünf. Es gibt zwei. Wer hier legal online wetten will, hat die Wahl zwischen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport, und zwar je nach Wohnsitzkanton. Die folgende Übersicht zeigt, was die Gespa-Register und die Spielregeln der beiden Veranstalter dazu hergeben.
| Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsregister |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Bewilligung Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Bewilligung Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
Was die Tabelle nicht zeigt, ist die geografische: Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die Romandie. Wer in Genf wohnt, kann sich kein Sporttip-Konto eröffnen – und wer in Zürich wohnt, keines bei Jouez Sport. Beide Veranstalter tragen das gleiche BGS-Regime, beide stehen unter Gespa-Aufsicht, beide müssen die gleichen Spielerschutzregeln anwenden. Was sie unterscheidet, ist das Wettprogramm – und das ist von Fest zu Fest und von Saison zu Saison verschieden.
Bewertungsraster: wonach die beiden Anbieter verglichen werden
Vier Kriterien tragen den Vergleich: Bewilligung (vorhanden oder nicht – bei beiden vorhanden), Vertragsgebiet (passt der Anbieter zur eigenen Adresse?), Wettprogramm (welche Schwinganlässe sind gerade offen?) und Spielerschutz (Verlustlimiten, Spielsperre, Pausenfunktion). Was in dieser Tabelle nicht steht, sind Quoten, Margen oder Markttiefe – die Gespa-Liste lässt nur bestimmte Wettarten zu, und die Quoten werden im Wettprogramm tagesaktuell gesetzt. Wer vor dem Tipp wissen will, ob ein Schwingfest im Programm ist, schaut am Tag des Festes direkt ins Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport.

Swisslos Sporttip – was die Regeln vorgeben
Swisslos ist die Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein, mit Sitz in Basel. Der Reingewinn 2025 betrug CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe speist. CHF 109 Mio. des Reingewinns stammten 2025 aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.).
Bewilligung und wer mitmachen darf
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Selbstwette-Regel, die bei jedem Schwinganlass greift, an dem ein Bekannter im Sägemehl steht.

Einsätze, Quoten und Auszahlung
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – wer den Höchsteinsatz überschreitet, sieht den Tipp schlicht nicht.
Livewetten und Cash-Out
Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Kombiboost, Quotenboost und Profitboost
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Abgesagte Ereignisse und die 48-Stunden-Frist
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die Stelle, an der die Schwingenstornierungen schmerzen, weil bei Schwingfesten kurzfristige Wetteranpassungen vorkommen.
Abhängige Wetten und der Bet Builder
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Loterie Romande Jouez Sport – die andere Hälfte der Schweiz
Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne ist die Schwesterorganisation für die Westschweiz, mit 2’350 Verkaufsstellen in den sechs Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und 221 Mitarbeitenden. Jouez Sport ist das Pendant zu Sporttip, mit dem gleichen gesetzlichen Rahmen, der gleichen Gespa-Aufsicht und den gleichen Spielerschutzregeln.
Was sich unterscheidet, ist die Sprache (Französisch statt Baskischdeutsch) und das Programm: Was Schwingen angeht, lohnt sich der Blick ins Wettprogramm direkt auf der Loterie-Romande-Plattform, weil die Anlässe teilweise anders gesetzt werden als bei Swisslos.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Anbieter sind keine Schweizer Buchmacher – sie haben keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rekursweg. Sie tauchen auf, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen, und sie stehen deshalb auf der Sperrliste der Gespa oder können dort landen. Domains auf der Sperrliste werden per DNS-Blockierung durch Schweizer Telekomanbieter unzugänglich gemacht; wer sie trotzdem erreicht, nutzt in der Regel technische Umgehungen, deren Rechtslage im Einzelfall zu prüfen ist.
Boomerang Bet (Boomerang Bet) – ohne Schweizer Bewilligung. Eine in der Werbung verbreitete Marke ohne Bezug zum Schweizer Recht; die im Spienderregister fehlende Bewilligung heisst: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperrregisteranbindung, kein Schweizer Rekurs.
FortuneJack (FortuneJack) – ohne Schweizer Bewilligung. Eine Plattform, die primär auf Krypto-Geschäfte setzt; in der Schweiz fehlt die Bewilligung, also fehlt auch der Schutz.
BetPanda (BetPanda) – ohne Schweizer Bewilligung. Die «-io»-Domain zeigt schon, dass hier kein Schweizer Anbieter spricht; die Gespa-Sperrliste ist die einzige Verbindung zur Schweiz.
HornetBet (HornetBet) – ohne Schweizer Bewilligung. Ebenfalls keine Schweizer Anbindung, keine Schweizer Aufsicht.
MyStake (MyStake) – ohne Schweizer Bewilligung. Eine Marke, die im europäischen Ausland wirbt; in der Schweiz fehlt die Bewilligung.
Rainbet (Rainbet) – ohne Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz.
Sportaza (Sportaza) – ohne Schweizer Bewilligung. Ebenfalls nicht bewilligt in der Schweiz.
Bahigo (Bahigo) – ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke ist im deutschsprachigen Ausland präsent, in der Schweiz fehlt die Bewilligung.
Was alle gemeinsam haben: Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer hier spielt, spielt auf eigenes Risiko, ohne Schweizer Spielerschutz, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Aufsicht. Gewinne können unter Umständen in der Schweiz als Einkommen versteuert werden (Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen), und die Ein- und Auszahlung läuft über Konten, die nicht an die Schweizer «auf den eigenen Namen lautende Konto»-Regel (Art. 50 Abs. 2 VGS) gebunden sind. Die ehrliche Formulierung: Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Rekurs.
Was die Marge in der Quote wirklich bedeutet
Eine Quote ist nie «die faire Wahrscheinlichkeit mal hundert». Sie ist das, was der Veranstalter ausbezahlt – und der Unterschied zwischen dem, was rechnerisch fair wäre, und dem, was die Quote anbietet, ist die Marge. Eine einfache Rechnung zeigt, was das in Franken heisst.
Nehmen wir einen Zwei-Wege-Markt mit zwei Outcomes und Quoten von 1.90 / 1.90. Was zahlt der Markt pro eingesetzten Franken zurück? Die Auszahlungsquote berechnet sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.95. Anders gesagt: Von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, zahlt der Veranstalter rund 95 Rappen zurück – und behält rund 5 Rappen. Die Marge beträgt damit rund 5 %.
Was das praktisch heisst: Wer langfristig auf diesen Markt wettet, verliert im Schnitt 5 Rappen pro eingesetzten Franken, egal wie gut die Tipps sind. Die Marge ist der Preis, den der Veranstalter nimmt – und sie steckt in jeder Quote. Ein Markt mit Quoten 1.85 / 1.95 hat eine Auszahlungsquote von etwa 0’948 und damit eine Marge von etwa 5.2 %; ein Markt mit 1.70 / 2.20 hat eine Auszahlungsquote von etwa 0’936 und eine Marge von etwa 6.4 %. Je grösser die Spanne zwischen den Quoten, desto grösser die Marge. Das ist der Grund, warum Favoriten-Wetten langfristig mehr kosten als Ausgleichs-Wetten: Die Marge schlägt auf der Quote des Favoriten stärker durch.
Die Konsequenz für die Wettstrategie ist nüchtern: Wer die Quote 1.90 sieht, zahlt für das Risiko 5 % Marge – ein Preis, der sich bei den Grossspielen in der Schweiz nicht vermeiden lässt, weil die Gespa nur die beiden Veranstalter zulässt und der Wettbewerb fehlt. Wer Marge sparen will, muss weniger Wetten platzieren und die Märkte wählen, bei denen die Spanne am kleinsten ist. Die Rechnung oben ist eine Schätzung über viele Wetten, keine Garantie für eine einzelne Wette.
Wie Schwingen-Wetten konkret funktionieren – ein Ablauf
Wer noch nie auf Schwingen gewettet hat, sieht einen anderen Ablauf als beim Fussball. Eine Anleitung in der Reihenfolge, wie sie ein Wettender durchläuft.
Schritt eins: Anbieter wählen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, geht zu Swisslos Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, zu Loterie Romande Jouez Sport. Eine Registrierung beim falschen Anbieter wird abgelehnt.
Schritt zwei: Konto eröffnen und Ausweis hochladen. Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre und keine Spielsperre. Der Ausweis wird gelesen, die Adresse wird geprüft.
Schritt drei: Verlustlimiten setzen. Vor der ersten Wette müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Wer senkt, kann sofort spielen. Wer erhöht, wartet 72 Stunden.
Schritt vier: Wallet aufladen. Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Schritt fünf: Wette platzieren. Im Wettprogramm wird das gewünschte Schwingfest gesucht, die Wettart ausgewählt und der Einsatz zwischen CHF 1 und CHF 1’000 gesetzt. Online geht das über Swisslos oder die Sporttip App (iOS, Android). In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden.
Schritt sechs: Auszahlung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was die Zahlen für den Wettenden bedeuten
Ein Wettender, der mit einem Einsatz von CHF 50 auf eine Quote von 1.90 wettet, gewinnt bei einem richtigen Tipp CHF 95 brutto (Einsatz × 1.90 = 95), davon sind CHF 45 Nettogewinn. Bei einer Kombination mit drei Voraussagen zu Quoten von 1.40, 1.80 und 2.10 ergibt sich eine Gesamtquote von 5’292 (1.40 × 1.80 × 2.10). Ein Einsatz von CHF 20 bringt damit im Erfolgsfall CHF 105.84 brutto. Die Abrundung auf 5 Rappen genau macht daraus CHF 105.80. Die Marge der Einzelmärkte schlägt in der Kombination durch: Wer auf drei 1.90/1.90-Märkte kombiniert, sieht eine rechnerische Gesamtquote von 6’859, aber der Markt dafür hat eine Marge von rund 13.6 % statt der 5 % jedes Einzelmarkts. Die Kombi kostet, was der Kombiboost nur teilweise zurückgibt.
Eine Frage, die jeder Wettende für sich klären muss: Was ist der schlimmste Fall? Bei CHF 1’000 pro Einzelwette und CHF 10’000 pro Systemwette ist die obere Grenze klar gezogen. Wer mehr riskieren will, muss auf eine Systemwette ausweichen – oder die Finger davon lassen.
Häufige Fragen
Welcher Schweizer Veranstalter darf online Schwingen-Wetten anbieten?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten – Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Online-Registrierung braucht Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet, Volljährigkeit und keine bestehende Spielsperre.
Steht Schwingen auf der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Ja, das Schwingen figuriert auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Welche konkreten Schwinganlässe im Programm sind, wechselt von Fest zu Fest und ist nur im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport direkt ersichtlich.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wann wirkt eine Erhöhung?
Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und wie die Gesamtquote bei Kombinationen?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 20, Einzelquoten 1.40, 1.80, 2.10 → Gesamtquote 5’292 → Bruttogewinn CHF 105.84, abgerundet CHF 105.80.
Was bedeutet die Marge in einer Quote für den erwarteten Gewinn?
Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge also bei rund 5 %. Wer langfristig wettet, verliert im Schnitt 5 Rappen pro Franken – die Marge ist der Preis der Quote.
Was passiert bei einer Wette auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Es gibt keinen Schweizer Spielerschutz, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rekursweg. Gewinne ausländischer Anbieter können im Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen behandelt werden, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was sie per DNS-Blockierung für Schweizer Telekomanschlüsse unerreichbar macht.
Verfasst vom Team von „Schwingwetten”.
